Bundesverfassungsgericht verbietet Wahlcomputer
Das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz von Wahlcomputern verboten. Der Bürger kann nach dem Knopfdruck nicht nachvollziehen, wen er gewählt hat. Außerdem ist die Auszählung nicht öffentlich, da die Stimmen im Computer ausgezählt werden und um 18:00 ein Bon gedruckt wird.
VoteManager nicht betroffen
Der VoteManager ist von dem Urteil nicht betroffen. Mit dem VoteManager werden Wahlen organisiert und das Wahlergebnis ermittelt. Die Stimmabgabe gehört nicht zum Aufgabenbereich des VoteManagers. Die anschließende Auszählung der Stimmen ergibt das Ergebnis, welches später im VoteManager die Basis von Berechnung und Darstellung bildet.
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