Familienbande elektronisch festhalten
Die gesetzlichen Grundlagen zur Archivierung sind klar: Das nordrhein-westfälische Archivgesetz erklärt "Dateien (...) sowie sonstige Informationsträger und die auf ihnen überlieferten Informationen einschließlich der zu ihrer Auswertung erforderlichen Programme oder vergleichbarer Hilfsmittel" zu potenziellem Archivgut. Das Melderechtsrahmengesetz und die Meldegesetze vieler Länder enthalten entsprechende Regelungen. So weit die Theorie.
Allerdings drängt die Zeit, was sich spätestens mit den gesetzlichen Bestimmungen zum Einwohnermeldewesen zeigte: Familienverkettungen sind demzufolge aus den Daten der Verwaltungen zu löschen, sobald die Kinder das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine Tatsache, die die praktische Arbeit erheblich erschwert. Sei es, dass Erben nicht aufgespürt oder Erziehungszeiten zur Rentenberechnung nicht rechtlich einwandfrei nachgewiesen werden können.
Mit "Archivo" werden genau diese Familienverknüpfungen erfasst. Auf Basis der Austauschschnittstelle XMeld hat die HSH-Soft- und Hardware Vertriebsgesellschaft aus Ahrensfelde das digitale Langzeitarchiv konzipiert. Ausgewählte Datensätze der Einwohnermeldeämter werden nun in einem Archivbereich abgelegt. Das Karteikartensystem hätte in absehbarer Zeit ausgedient.
Während der Pilotphase dieses bundesweit einmaligen Projektes bis zum 30.6.2010, sind drei Städte an das System angeschlossen: Paderborn, Herzebrock-Clarholz und Harsewinkel. Deren Archivare, Rolf-Dietrich Müller und Eckhard Möller, waren wesentlich an der Umsetzung von "Archivo" beteiligt. Bereits seit 2006 trifft sich die Arbeitsgruppe, bestehend aus Archivaren und IT-Experten, auf OWL-Ebene.
Bildunterzeile:
V. l.: Projektleiter Heiner Jostkleigrewe von der INFOKOM mit den Archivaren Rolf-Dietrich Müller, Eckhard Möller sowie Dr. Peter Worm vom Archivamt für Westfalen, die den Startschuss für Archivo gaben.


