Zeit und Aktenraum sparen

Die umständliche Suche nach Personenstandsdaten in Papierregistern gehört bald der Vergangenheit an. Mit der Einführung des elektronischen Personenstandsregisters beginnt eine neue Zeitrechnung bei den Standesämtern. Irmgard Mußmann, Standesbeamtin der Stadt Gütersloh, erläutert am Rande einer INFOKOM-Schulung am 24. Juni 2010 im Interview die Vorzüge der neuen Datenerfassung.
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Irmgard Mußmann

Die Einführung des elektronischen Personenstandsregisters steht an. Welche Unterschiede gibt es im Vergleich zur bisherigen Datenerfassung und worin sehen Sie die Vorzüge?

Mußmann: Die Datenerfassung selbst ist unverändert. Bisher wurden jedoch die Personenstandsdaten als Papierregister gespeichert und in Ordnern aufbewahrt. Zukünftig erfolgt die Speicherung im elektronischen Register. Somit sind die Daten jederzeit per PC abrufbar und nicht mehr durch Suchen in den Ordner zu ermitteln. Außerdem wird weniger Aktenraum benötigt. In der späteren Zukunft sollen sogar Daten von anderen Standesämtern für die Urkundenausstellung abrufbar werden.

Was ändert sich für die Standesbeamten und die Bürgerinnen und Bürger?

Mußmann: Kurz gesagt: erhöhte Serviceleistung des Standesamtes durch direkten Zugriff der Daten aus dem elektronischen Register - schnelle Auskunft und Urkundenerstellung. Bisher mussten die Personenstandsfälle in den Büchern gesucht, die Daten elektronisch erfasst und dann die Urkunden ausgedruckt oder aber Fotokopien von den Originalpersonenstandseinträgen gefertigt werden.


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Von links: Ludger Klöpper, Reinhard Holle, Astrid Bleischwitz (Leiterin des Fachbereichs 2 - Ressourcenmanagementsysteme und Schulungen) und Roland Harre sind für die technische Umsetzung des INFOKOM ePR-Servers verantwortlich.

Was bedeutet die Umstellung ganz konkret für das Standesamt Gütersloh?

Mußmann: Wie gesagt, ändert sich bei der Grunderfassung nichts. Bei der Fortschreibung und Ausstellung der Urkunden von Personenstandsfällen, die elektronisch erfasst sind, bedeutet das auf jeden Fall eine Zeitersparnis, da das Holen der Bücher, Suchen der Einträge und die elektronische Erfassung entfallen (schneller Zugriff auf die Daten).

Welche Bedeutung hat für Sie die künftige Möglichkeit, digitale Daten bundesweit mit Standesämtern auszutauschen zu können?

Mußmann: Erheblich weniger Schriftverkehr, da die gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungspflichten digital erfüllt werden können.

Zudem müssen Auskünfte aus den Personenstandseinträgen anderer Standesämter nicht mehr telefonisch erfragt werden. Und natürlich mehr Service für den Bürger, da die Daten für die Urkundenausstellung bei anderen Standesämtern abgerufen und die Urkunden ausgedruckt werden können. Somit müssen sich die Bürger nicht mehr an das für sie zuständige Standesamt wenden.

Vielen Dank für das Gespräch!